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Luftverkehr [20.07.2010]
Luftverkehrssteuer diskriminiert deutsche FluggesellschaftenNach dem Bekanntwerden des Referentenentwurfs aus dem Bundesfinanzministerium zeigen sich die ersten Grotesken der geplanten deutschen Luftverkehrssteuer. Nach den Plänen des Finanzministers würden Reisende auf einem direkten Inlandsflug mit Lufthansa oder Air Berlin von München nach Hamburg und zurück mit zweimal 13,- Euro besteuert und damit insgesamt mit 26,- Euro Steuer belastet. Flugreisende, die hingegen mit ausländischen Fluggesellschaften wie Iberia oder Turkish Airlines von München nach Madrid oder Istanbul fliegen, würden für die insgesamt mehr als doppelt so lange Flugreise nur eine einfache Steuer von 13,- Euro zahlen müssen.
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