Der Deutsche Bundestag hat heute das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (IZG) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren für wichtige Verkehrs- und Energieprojekte zu beschleunigen.
Der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) begrüßt das Ziel, Infrastrukturprojekte schneller umzusetzen. Zugleich zeigt sich der BDF enttäuscht, dass das Infrastruktur-Zukunftsgesetz die Gelegenheit auslässt, die wirtschaftliche Regulierung der Infrastrukturfinanzierung im Luftverkehr zu modernisieren.
BDF-Geschäftsführer Dr. Michael Engel: „Ein Zukunftsgesetz für Infrastruktur hätte sich auch der Aufgabe stellen müssen, die wirtschaftliche Regulierung insbesondere bei den Flughafenentgelten in Deutschland weiterzuentwickeln und zu modernisieren, zumal es hierfür bereits seit langem umfassende Vorschläge der deutschen Monopolkommission gibt.“
Die Monopolkommission hatte sich bereits in ihrem Hauptgutachten 2016 mit der Regulierung von Flughafenentgelten in Deutschland befasst und einen umfassenden Reformbedarf ausgemacht. Insbesondere forderte die Monopolkommission, die Bestimmungen im Luftverkehrsgesetz zu einem vollwertigen Regulierungsregime wie in anderen Infrastrukturbereichen (Schienenverkehr, Energie, Telekommunikation) weiterzuentwickeln und die Regulierungsaufgaben auch im Luftverkehr der Bundesnetzagentur zu übertragen, um die Unabhängigkeit der Entscheidungen zu stärken.
Engel: „Der von der Monopolkommission ausgemachte Reformbedarf besteht unverändert fort. Den Vorschlag, die Aufgaben der Regulierung von Flughafenentgelten auf die Bundesnetzagentur zu übertragen, unterstützen wir ausdrücklich. Wir hoffen sehr, dass die Bundesregierung diesen Reformstau in einem ihrer nächsten Reformpakete aufgreifen und abbauen wird.“
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