Das parlamentarische Verfahren zur Absenkung der Luftverkehrsteuer ist abgeschlossen: Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages hat nun auch der Bundesrat die Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes gebilligt. Damit wird die zum 1. Mai 2024 vorgenommene Erhöhung der Luftverkehrsteuer zum 1. Juli 2026 zurückgenommen. Die gesetzlichen Steuersätze werden wieder auf das Niveau vor der Erhöhung abgesenkt. Nicht wieder eingeführt wurde allerdings der frühere Anpassungsmechanismus, mit dem Einnahmen aus dem Emissionshandel auf die Luftverkehrsteuer angerechnet wurden. Damit entsprechen die neuen Steuersätze nicht dem tatsächlich vor der Erhöhung im April 2024 gezahlten Niveau. Die Absenkung ist dennoch ein erster wichtiger Schritt zur Entlastung des Luftverkehrsstandorts Deutschland und schafft nun Planungssicherheit für die Branche.

