Bodenabfertigung fest in der Hand der Flughäfen

Die Fluggesellschaften sind für eine reibungslose Durchführung ihrer Flüge auf die Bereitstellung von Bodenverkehrsdiensten (BVD) an den Flughäfen angewiesen. Dazu zählen insbesondere die Fluggast- und Gepäckabfertigung, Fracht- und Postabfertigung, Betankungs- und Reinigungsdienste, Catering sowie Vorfelddienste wie das Be- und Entladen der Flugzeuge, die Beförderung von Besatzung, Passagieren und Gepäck, die Unterstützung beim Triebwerksanlass und das Bewegen der Flugzeuge.

Der Marktzugang für die Erbringung von BVD ist für einen Teil der Dienstleistungen beschränkt. In Deutschland ist er auf maximal einen Drittanbieter neben dem flughafeneigenen Dienstleister begrenzt, während in den meisten anderen EU-Staaten mehrere Drittanbieter zugelassen sind.

Ursache hierfür ist die besonders restriktive nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 96/67/EG durch die Bodenabfertigungsdienst-Verordnung (BADV). Mehr als 20 Jahre nach der europäischen „Marktöffnung“ erreichen Drittanbieter in Deutschland im Durchschnitt lediglich einen Marktanteil von rund 20 %. Der Markt wird weiterhin von flughafeneigenen Dienstleistern dominiert – ein klarer Wettbewerbsnachteil für deutsche Fluggesellschaften.

Denn durch den eingeschränkten Marktzugang können Airlines und Drittanbieter kaum Synergieeffekte und Produktivitätsverbesserungen durch eine standortübergreifende Zusammenarbeit umsetzen. Ohne ausreichenden Wettbewerb fehlen auch Anreize für innovative Qualitätsverbesserungen bei BVD. Der BDF und seine Mitglieder setzen sich deshalb für eine wirkliche Marktöffnung bei Bodenverkehrsdiensten ein.