Luftverkehrsteuer soll ab dem 01.05.24 um +24% steigen

Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche der Erhöhung der Luftverkehrsteuer zum 1. Mai 2024 zugestimmt. Gemäß Entwurf des Zweiten Haushaltfinanzierungsgesetzes 2024 sollen die Steuersätze je nach Zielort des Fluges von 13,03 EUR auf 15,53 EUR, von 33,01 EUR auf 39,34 EUR sowie von 59,43 EUR auf 70,73 EUR angehoben werden. Dies wäre nominal eine Erhöhung um +19%. Zusätzlich soll der Absenkungsmechanismus in Zusammenhang mit dem Emissionszertifikatehandel abgeschafft und durch eine generelle Obergrenze des Steueraufkommens aus der LuftVSt von jährlich 2,33 Mrd. EUR (zum Vergleich: das Aufkommen 2022 betrug 1,2 Mrd. EUR) ersetzt werden. Damit steigt die Luftverkehrssteuer im Vergleich zu den aktuell gültigen Steuersätzen (12,48 € / 31,61 € / 56,91 €) um +24%. Der Gesetzentwurf durchläuft aktuell das Gesetzgebungsverfahren.