Airlines zahlen für Infrastruktur am Boden und in der Luft

Fluggesellschaften brauchen zum Starten und Landen nicht nur Flughäfen, sondern nutzen auch andere Dienstleistungen und Infrastruktureinrichtungen – am Boden wie auch in der Luft. Für die Inanspruchnahme dieser Leistungen und Einrichtungen zahlten die Fluggesellschaften 2019, im letzten Jahr vor der COVID-19-Pandemie, Gebühren und Entgelte in Höhe von insgesamt 6 Mrd. Euro.

Für die Luftsicherheitskontrollen nach § 5 LuftSiG an den deutschen Flughäfen zahlten die Airlines rund 800 Mio. Euro Luftsicherheitsgebühren an den Staat. Für die Nutzung der Start- und Landebahnen sowie der Terminaleinrichtungen der Flughäfen zahlen die Fluggesellschaften 2019 rund 3,2 Mrd. Euro an Flughafenentgelten an die deutschen Flughäfen.

Hinzu kommen die zu vereinbarenden Entgelte für sogenannte Bodenverkehrsdienste (BVD), also bspw. für Check-In-Services, das Boarding und De-Boarding der Fluggäste, die Be- und Entladung des Gepäcks, die Bodenstromversorgung des Flugzeugs oder die Reinigung der Kabine etc. Für diese Services zahlten die Airlines 2019 rund 800 Mio. Euro.

Last but not least müssen die Fluggesellschaften auch das Verkehrsmanagement der Deutschen Flugsicherung DFS für das An- und Abfliegen an und von deutschen Flughäfen oder das Durchfliegen bestimmter Lufträume, die von der DFS fluggesichert werden, bezahlen. Hierfür fielen 2019 rund 1,2 Mrd. Euro an An-/Abflug- sowie Streckengebühren an.

Entgelte und Gebühren sind ein entscheidender Kostenfaktor für die Fluggesellschaften und haben im Durchschnitt einen Anteil von fast 30 Prozent an den Kosten eines Fluges.