BDF-Satzung

Der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins mit Sitz in Berlin. Satzungsmäßiger Zweck ist die Wahrnehmung und Vertretung der allgemeinen, rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder des BDF gegenüber der Politik, Verwaltung, Wirtschaft, der Öffentlichkeit sowie gegenüber den Systempartnern.

Organe des BDF

  • der Präsident
  • das geschäftsführende Vorstandsmitglied
  • der Vorstand
  • die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und den Präsidenten. Der Präsident repräsentiert den BDF auf politischer Ebene. Das geschäftsführende Vorstandsmitglied führt die laufenden Geschäfte des Vereins.