Luftsicherheitsgebühren kosteten Airlines 2025 rund 1 Mrd. EUR

Die Kontrolle von Passagieren an den Flughäfen ist in Deutschland eine hoheitliche Aufgabe des Staates und obliegt den Luftsicherheitsbehörden von Bund und Ländern. Für die Durchführung beauftragen sie private Sicherheitsunternehmen. In Bayern ist eine Landesgesellschaft für die Durchführung der Passagierkontrollen verantwortlich.

Für jeden kontrollierten Passagier an deutschen Flughäfen müssen die Fluggesellschaften eine Luftsicherheitsgebühr an die zuständige Luftsicherheitsbehörde entrichten, die gemäß Luftsicherheitsgebühren-Verordnung (LuftSiGebV) bis zu 15 Euro pro Passagier beträgt. Die finanzielle Belastung der Fluggesellschaften durch diese Gebühren ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Vor Ausbruch der Corona-Pandemie belief sich das jährliche Gesamtaufkommen der Luftsicherheitsgebühren auf rund 780 Mio. EUR. Für das Gebührenjahr 2025 hat sich dieses Gesamtaufkommen auf nunmehr fast 1 Mrd. EUR erhöht!

In die Luftsicherheitsgebühren fließen die Kosten der Luftsicherheitsbehörden für das von den Sicherheitsdienstleistern eingesetzte Personal und die Sachkosten (u.a. Kontrolltechnik, Flächenmiete zum Selbstkostenpreis) ein. Immer höhere Tarifabschlüsse und modernere Technik tragen zu der Kosten- und Gebührensteigerung bei.

Die hohen Kosten der Luftsicherheit sind für die deutschen Fluggesellschaften eine erhebliche Belastung, weil sie immer den Hauptteil ihres Geschäfts mit Abflügen von Flughäfen in Deutschland machen. Somit führen die hohen Kosten und Gebühren in Deutschland zu erheblichen Verzerrungen im internationalen Wettbewerb.