Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) ist die zuständige Aufsichtsbehörde für die Flugsicherungsdienste in Deutschland. Es wurde im Jahr 2009 gegründet und hat – ebenso wie die Deutsche Flugsicherung (DFS) – seinen Sitz in Langen. Die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung des BAF bilden auf europäischer Ebene die Verordnungen zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums (Single European Sky, SES) sowie auf nationaler Ebene insbesondere das Gesetz über die Errichtung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF-Gesetz) und das Luftverkehrsgesetz (LuftVG).
Ein wesentlicher Bestandteil der Single-European-Sky-Verordnungen ist die Trennung der Erbringung von Flugsicherungsdiensten und deren Beaufsichtigung durch unabhängige Institutionen. In Deutschland ist das BAF vom Gesetzgeber mit der Aufsicht über die Flugsicherungsdienste betraut worden. Die Rechts- und Fachaufsicht über das BAF obliegt dem Bundesministerium für Verkehr (BMV).
Zu den Aufgaben des BAF zählen insbesondere die Zertifizierung von Flugsicherungsorganisationen sowie die Aufsicht über die Systeme, Verfahren und das Personal, die mit der Erbringung von Flugsicherungsdiensten in Zusammenhang stehen. Darüber hinaus ist das BAF für die Festlegung von Flugverfahren zuständig.
Eine weitere wesentliche Aufgabe des BAF ist die wirtschaftliche Regulierung der DFS und anderer Flugsicherungsorganisationen in Deutschland. Im Rahmen dieser Wirtschaftsaufsicht unterstützt das BAF das BMV bei der Erstellung der Leistungspläne zur Festsetzung der Flugsicherungsgebühren und überwacht die Einhaltung der europäischen Leistungsziele in den Bereichen Sicherheit, Kapazität, Umwelt und Kosteneffizienz.