Die Flugsicherung wird durch ihre Nutzer finanziert

Flugsicherung dient der Lenkung und der sicheren Abwicklung des Luftverkehrs. Die Kosten für diese hoheitliche Aufgabe des Staates werden nach dem Prinzip der Nutzerfinanzierung durch Gebühren gedeckt. In Deutschland werden die entsprechenden Kosten im Wesentlichen von den zivilen Luftraumnutzern getragen.

Zu den flugsicherungsbezogenen Kosten zählen insbesondere die Aufwendungen für die Deutsche Flugsicherung (DFS) im unteren und oberen Luftraum sowie die Kosten des Maastricht Upper Area Control Centre (MUAC), das für die Flugsicherung im oberen Luftraum über Nordwestdeutschland zuständig ist. Hinzu kommen die Kosten für die Sicherung der An- und Abflüge an den deutschen Flughäfen sowie die Aufwendungen für den Flugwetterdienst des Deutschen Wetterdienstes (DWD), für das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und für die Fachaufsicht im Bundesministerium für Verkehr (BMV).

Die gesetzliche Grundlage für die Bemessung der Flugsicherungsgebühren bildet auf europäischer Ebene die Durchführungsverordnung (EU) 2019/317. Für die An- und Abfluggebühren an Regionalflughäfen gilt ergänzend die nationale Flugsicherungsbeauftragungsverordnung (FSBV).

Die Flugsicherungsgebühren werden im Rahmen der europäischen Leistungsplanung jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren kalkuliert und anschließend jährlich unter Berücksichtigung von Anpassungen konkret für das jeweilige Folgejahr festgesetzt. Die Festsetzung der Streckengebühren erfolgt durch Beschluss des Erweiterten Gebührenausschusses von EUROCONTROL (Enlarged Committee), während die An- und Abfluggebühren durch Rechtsverordnung des BMV bzw. des BAF (ab 2026).