Die Regulierung der Flugsicherung schafft Transparenz

Um das Luftverkehrsmanagement und die Flugsicherungsdienste umweltverträglicher, leistungsfähiger und kosteneffizienter gestalten zu können, werden im Rahmen der europäischen Leistungsplanung unionsweit geltende Leistungsziele definiert. Dabei wird auch die Beibehaltung des hohen Sicherheitsniveaus in allen Mitgliedstaaten gewährleistet.

Die Umsetzung erfolgt über Leistungspläne, die jeweils für eine fünfjährige Referenzperiode durch die Mitgliedstaaten erstellt und durch die EU-KOM genehmigt werden. Bei der Leistungsplanung wird nochmals zwischen An-/Abflug und Streckenflug differenziert. Basis der Leistungsplanung sind von Eurocontrol erstellt Verkehrsprognosen und Kosten, die bei den Flugsicherungsorganisationen, den Aufsichtsbehörden und dem Deutschen Wetterdienst erwartet werden. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Konsultation werden auch die Luftraumnutzer in den Leistungsplanungsprozess eingebunden.

Die im Leistungsplan festgeschriebenen Ziele werden im Auftrag der EU-KOM durch das Performance Review Body PRB nach Einreichung überprüft und auch im Laufe der Referenzperiode regelmäßigen Nachprüfungen unterzogen. Geeignete Anreizregeln unterstützen die Mitgliedstaaten bei der Einhaltung der Leistungsziele.

Deutschland reicht zusammen mit den Benelux-Staaten, Frankreich und der Schweiz einen gemeinsamen Leistungsplanentwurf ein, da sich diese Staaten zum Funktionalen Luftraumblock Zentraleuropa FABEC zusammengeschlossen haben. Das BAF bereitet den deutschen Teil des Leistungsplans in enger Abstimmung mit dem BMDV vor und überwacht die Einhaltung der Zielwerte.