Die Kontrolle von Passagieren an den Flughäfen ist in Deutschland eine hoheitliche Aufgabe des Staates und obliegt den Luftsicherheitsbehörden von Bund und Ländern. Für die Durchführung beauftragen sie private Sicherheitsunternehmen. In Bayern ist eine Landesgesellschaft für die Durchführung der Passagierkontrollen verantwortlich.
Für jeden kontrollierten Passagier an den deutschen Flughäfen müssen die Fluggesellschaften eine Luftsicherheitsgebühr an die jeweilige Luftsicherheitsbehörde entrichten. Diese Gebühr beträgt gemäß Luftsicherheitsgebühren-Verordnung (LuftSiGebV) bis zu 10 Euro pro Passagier. Die Kosten, die die Fluggesellschaften mit den Luftsicherheitsgebühren für ihre Passagiere jährlich tragen müssen, sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Vor Ausbruch der Corona-Pandemie betrug die Gesamtsumme der von den Airlines in Deutschland gezahlten Luftsicherheitsgebühren rund 780 Mio. EUR pro Jahr.
In die Luftsicherheitsgebühren fließen die Kosten der Luftsicherheitsbehörden für das von den Sicherheitsdienstleistern eingesetzte Personal und die Sachkosten (u.a. Kontrolltechnik, Flächenmiete zum Selbstkostenpreis) ein. Immer höhere Tarifabschlüsse und modernere Technik tragen zu der Kosten- und Gebührensteigerung bei.
Die hohen Kosten der Luftsicherheit sind für die deutschen Fluggesellschaften eine erhebliche Belastung, weil sie immer den Hauptteil ihres Geschäfts mit Abflügen von Flughäfen in Deutschland machen. Somit führen die hohen Kosten und Gebühren in Deutschland zu erheblichen Verzerrungen im internationalen Wettbewerb.