Private Dienstleister im Auftrag der Luftsicherheitsbehörden

Die Kontrolle von Passagieren an den Flughäfen ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates und obliegt in Deutschland den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern. Die Luftsicherheitsbehörden führen diese Kontrollen nicht selbst durch, sondern beauftragen für die Durchführung private Sicherheitsunternehmen. Lediglich an den Flughäfen in Bayern sind Landesgesellschaften für die Durchführung der Passagierkontrollen verantwortlich.

Welcher private Sicherheitsdienstleister an welchem Flughafen tätig wird, wird durch öffentliche Ausschreibungen ermittelt. Im Zuständigkeitsbereich des BMI führt das Beschaffungsamt des BMI die Ausschreibungen durch, wobei die Bundespolizei dem Beschaffungsamt fachlich zuarbeitet. Die regionalen Bundespolizeidirektionen sind die sogenannten Bedarfsträger. Vor Ort koordinieren die jeweiligen Bundespolizeiinspektionen die Arbeit des Sicherheitsdienstleisters und üben die direkte Aufsicht über ihn aus.

Der Markt für Luftsicherheitsdienstleister ist derzeit in Deutschland durchaus oligopolistisch ausgeprägt, ist also durch eine geringe Zahl an Marktteilnehmern gekennzeichnet. Zwei Unternehmen stechen besonders hervor: Die Dienstleister Securitas und FraSec führen an insgesamt sieben der größten Flughäfen im Zuständigkeitsbereich des BMI die Luftsicherheitskontrollen im Auftrag der Bundespolizei durch.

Eine Forderung des BDF und seiner Mitgliedsfluggesellschaften ist, dass durch verbesserte Vergabekriterien eine Marktöffnung erfolgen kann und das bestehende Oligopol durch einen größeren Anbieterwettbewerb aufgebrochen wird. Hierdurch sind auch Qualitätsverbesserungen bei der Erbringung der Kontrollleistungen zu erwarten – Wartezeiten würden sinken, die Passagierzufriedenheit könnte steigen.